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Wenn dem Anbieter eine entsprechende Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, wird das betreffende Material umgehend vom Server genommen. Offizieller Ansprechpartner für solche Fälle ist der Anbieter der Website (s.o.).
Alternativ können Sie sich auf informeller Basis auch an den/die aktiven Benutzer wenden. Diese erreichen Sie über ein Formular (wird noch erstellt!). Die Mail sollte den betroffenen Inhalt auf www.spur1.org genau bezeichnen (bitte URL angeben, oder den "Weg" beschreiben, der dorthin geführt hat!) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus der das Material unberechtigt übernommen wurde.
- Hinweis zum Impressum
In Deutschland schreibt das Teledienstgesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss.
Ob darunter auch private Websites fallen, ist umstritten. Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert. Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen.
Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters).
Da weder das Teledienstegesetz noch der Mediendienstestaatsvertrag den Begriff Impressum verwenden, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff Impressum sind dies zum Beispiel Webimpressum, Anbieterkennzeichnung oder Kontakt.
Siehe auch: [Wikipedia:Impressum]
